Konformitätserklärung
Die ALS GmbH ist nach der DIN EN ISO 17025 akkreditiert.
Abschnitt 7.8.6 dieser Norm legt fest, dass wir sobald wir eine Aussage zur Konformität aufgrund einer Spezifikation oder Norm treffen, Entscheidungsregeln anzuwenden sind. Auf Wunsch des Kunden werden Aussagen zur Konformität zu einer Spezifikation oder Norm gemacht. Hierbei muss die Entscheidungsregel dokumentiert, und das Risiko einer falschen Annahme berücksichtigt werden. Bei der Aussage muss deutlich werden:
a) für welche Ergebnisse die Aussage zur Konformität gilt;
b) welche Spezifikationen, Normen oder Teile davon erfüllt oder nicht erfüllt werden;
c) welche Entscheidungsregel angewendet wurde (es sei denn, sie ist in der Spezifikation oder Norm enthalten, oder vom Kunden vorgegeben, dann entfällt auch die Risiko Berücksichtigung).
Eine Entscheidungsregel ist eine Regel, die besagt, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird, wenn Ergebnisse bewertet werden.
Die Messunsicherheit wiederum beschreibt die Summe, die sich aus den Unsicherheiten jedes einzelnen Arbeitsschrittes ergibt.
Um eine Konformitätsaussage bezüglich eines Grenzwertes zu treffen, legt die Entscheidungsregel fest, ob die Messunsicherheit berücksichtigt wird.