Konformitätserklärung

Die ALS GmbH ist nach der DIN EN ISO 17025 akkreditiert.
Abschnitt 7.8.6 dieser Norm legt fest, dass wir sobald wir eine Aussage zur Konformität aufgrund einer Spezifikation oder Norm treffen, Entscheidungsregeln anzuwenden sind. Auf Wunsch des Kunden werden Aussagen zur Konformität zu einer Spezifikation oder Norm gemacht. Hierbei muss die Entscheidungsregel dokumentiert, und das Risiko einer falschen Annahme berücksichtigt werden. Bei der Aussage muss deutlich werden:
a) für welche Ergebnisse die Aussage zur Konformität gilt;
b) welche Spezifikationen, Normen oder Teile davon erfüllt oder nicht erfüllt werden;
c) welche Entscheidungsregel angewendet wurde (es sei denn, sie ist in der Spezifikation oder Norm enthalten, oder vom Kunden vorgegeben, dann entfällt auch die Risiko Berücksichtigung).

Eine Entscheidungsregel ist eine Regel, die besagt, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird, wenn Ergebnisse bewertet werden.
Die Messunsicherheit wiederum beschreibt die Summe, die sich aus den Unsicherheiten jedes einzelnen Arbeitsschrittes ergibt.

Um eine Konformitätsaussage bezüglich eines Grenzwertes zu treffen, legt die Entscheidungsregel fest, ob die Messunsicherheit berücksichtigt wird.

Wenn nur der Messwert betrachtet wird, sind die Punkte 1 & 2 innerhalb der festgelegten Grenzen und die Punkte 3 & 4 liegen außerhalb der festgelegten Grenzen. Wird die Messunsicherheit miteinbezogen, besteht bei den Punkten 2 & 3 das Risiko, den oberen/unteren Grenzwert im Rahmen der Messunsicherheit zu über- oder zu unterschreiten.

Sobald eine Konformitätsaussage erforderlich ist, werden, soweit vorhanden, gesetzliche Vorgaben/Normen (z.B. LAGA/DepV) angewendet. Wenn diese nicht vorhanden sind, aber vom Kunden eine Entscheidungsregel vorgegeben ist, wird nach dieser verfahren.
Sollte keines von beidem vorliegen, wenden wir zur Konformitätsaussage folgende Entscheidungsregel an:
Wir berücksichtigen die Messunsicherheit nicht. Liegen die Ergebniswerte innerhalb des festgelegten Grenzwertbereichs, werden diese als eingehalten beurteilt (Punkt 1 & 2). Befinden sich die Ergebniswerte jedoch außerhalb der festgelegten Grenzwerte, werden sie als über-/unterschritten beurteilt (Punkt 3 & 4).